Sehr geehrter Herr Präsident,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

den ländlichen Raum zu digitalisieren und somit dafür Sorge zu tragen, dass er in einer sich schnell verändernden Welt nicht abgehängt wird, stellt heutzutage eine der großen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen dar. Wenn wir wollen, dass sich morgen noch Unternehmen im ländlichen Raum niederlassen; wenn wir wollen, dass sich junge Familien hier ansiedeln, wenn wir wollen, dass innovative Ideen hier entstehen und auch verwirklicht werden können, dann ist diese Digitalisierung des ländlichen Raums unverzichtbar. Es geht kurz gesagt schlicht und ergreifend um die Zukunft unserer Region, um die Dableibevorsorge für die Bürgerinnen und Bürger, um die Förderung unserer kleinen aber auch großen Unternehmen.

Doch, bevor wir das volle Potential der Digitalisierung ausnutzen können, bevor wir somit ein attraktives Lebensumfeld oder einen innovativen Wirtschaftsstandort erhalten und entwickeln können, brauchen wir zunächst einmal das Fundament:  ein leistungsfähiges Netz.

In Sachen Konnektivität, sprich Netzanbindung, war Belgien bislang stets ein Vorreiter und eines der am weitesten mit leistungsfähigen Internetanschlüssen versorgten Länder in der EU. Allerdings reden wir hier vom – mittlerweile darf man es sagen – „alten“ Kupferkabelnetz. In Bezug auf den ländlichen Raum, wie die Deutschsprachige Gemeinschaft einer ist, muss man allerdings auch in Belgien feststellen, dass einige Flecken auf der Landkarte stets weiß geblieben sind. An eine normale oder gar gute bis sehr gute Internetanbindung war und ist leider immer noch vieler Orts in unserer Gemeinschaft, 60% unserer Fläche wohlbemerkt, nicht zu denken.

Trotz zahlreicher Bemühungen verschiedener politischer Akteure auf den verschiedenen Ebenen, haben wir es in den letzten Jahren nie geschafft, über das absolute Minimum hinauszukommen. Wenn zu Beginn der digitalen Entwicklung eine Geschwindigkeit von 1 bis 4 Megabits pro Sekunde (Mbps) schon ein tolles Erlebnis war, so wurde die Mindestleistung für einen normalen und den alltäglichen Ansprüchen genügenden Internetanschluss schon bald auf 30 Mbps festgelegt.

Diesen Minimalzielen mussten wir im ländlichen Raum stets hinterherlaufen. Mehr oder weniger erreicht haben wir sie meistens dann, wenn sie schon wieder veraltet waren und neue Mindestziele festgelegt wurden – so wie es auch in den vergangenen Jahren auf europäischer und belgischer Ebene geschehen ist. Denn jetzt werden die weißen Zonen nicht länger anhand einer Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbps, sondern an einer Mindestgeschwindigkeit von 100 Mbps gemessen und berechnet. Ohne erfinderische und innovative Eigeninitiativen würden wir also nun schon wieder die nächsten Jahre hinter diesem Minimalziel hinterherlaufen.

Nun kann man sagen, dass ein Internetanschluss heutzutage genauso zu einer Grundversorgung zählt, wie beispielsweise eine Wasser- oder Stromleitung und das daher eine gewisse Versorgungspflicht besteht, sprich dass irgendjemand dazu verpflichtet werden kann, diese Grundversorgung jedem Bürger zu verschaffen. Auch wenn wir uns alle, denke ich, im Grundsatz einig darüber sind, dass ein vernünftiger Internetanschluss heutzutage zur Grundversorgung zählt, möchte ich an dieser Stelle eindeutig klarstellen, dass es für keinen Marktteilnehmer, bzw. Telekomanbieter irgendeine Verpflichtung gibt, irgendwie oder irgendwo einen Internetanschluss bereitzustellen.

Korrekt ist, dass es eine solche „Universaldienste-Verpflichtung“ mal gegeben hat. Hier gehen wir allerdings in Zeiten zurück, in denen Proximus noch Belgacom hieß und in denen die Ansprüche an eine Internetverbindung weniger anspruchsvoll waren, als sie es heute sind.

Konkret war vom föderalen Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Proximus, bzw. Belgacom jedem Haushalt, der es wünschte, einen Internetanschluss von mindestens 1 Mbps bereitstellen musste. Dem aufmerksamen Zuhörer wird nun sicherlich aufgefallen sein, dass dies weit von den 100 Mbps entfernt ist, die heute als Minimalziel für eine anständige Internetverbindung angesehen werden. Diese Universaldienst-Verpflichtung für Belgacom und später auch noch für Proximus ist im Jahr 2013 ausgelaufen und nicht erneuert worden – dies nicht zuletzt auf Grund der eingangs erwähnten Tatsache, dass Belgien im Bereich des Kupferkabelnetzes zu einem der bestabgedeckten Länder der EU zählt und somit in den Augen der föderalen Behörden genug Abdeckung und Wettbewerb besteht, was wiederum eine Verpflichtung überflüssig macht.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir diese kurze Ausführung erlaubt, um eines zu verdeutlichen: Wenn wir morgen eine vernünftige, den heutigen und zukünftigen Anforderungen entsprechende Internetversorgung in unserem ländlichen Raum haben wollen, gibt es niemanden, der dies an unserer Stelle erledigen wird.

Wenn wir hier nicht selbst aktiv werden, dann werden wir in den kommenden Jahren, genau wie bereits in der Vergangenheit, stets und ständig den Minimalzielen hinterherlaufen – und wie das so ist, wenn der letzte in der Reihe ankommt, ist der Erste bereits schon wieder losgelaufen.

Kurzum: wenn wir wollen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft auch in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Lebensumfeld bieten und ein innovativer Wirtschaftsstandort bleiben soll, müssen wir heute den Netzausbau selbst in die Hand nehmen.

Genau mit dieser Ambition ist die aktuelle Regierung 2019 an den Start gegangen. Im Sinne der Regionalentwicklung und der Dableibevorsorge wollen wir die digitale Anbindung und Vernetzung unserer Region absichern – und das nicht etwa mit der nächstbesten Lösung, sondern mit der leistungsfähigsten, stabilsten, sichersten und zukunftsfähigsten Technologie, die es heute auf dem Markt gibt, sprich die Glasfasertechnologie. Darüber hinaus war es von vornherein und ist es weiterhin der Anspruch der Regierung, dass diese Glasfasertechnologie nicht nur dort zur Verfügung gestellt wird, wo sie wirtschaftlich kosteneffizient verlegt werden kann. Nein, diese Technologie soll flächendeckend in Ostbelgien bereitgestellt werden.

Da die Deutschsprachige Gemeinschaft allerdings „in house“ über keinerlei Fachwissen in Bezug auf die Planung und den Ausbau von Glasfasernetzen verfügt, hat die Regierung in einem ersten Schritt im Februar 2020 eine Studie zur Analyse der Kosten und der Durchführbarkeit eines solchen Glasfasernetzausbaus in Auftrag gegeben.

Diese Studie, welche von der Firma WIK Consult durchgeführt wurde und die am 5. Oktober 2020 in St. Vith in einem hybriden Format vorgestellt wurde, kam zu den folgenden Schlüssen:

  • Es wird empfohlen, den Netzausbau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die passive Netzinfrastruktur zu konzentrieren und dies als Wholesale-only-Netz zu konzipieren, bei dem Errichtung und Betrieb der passiven Netzinfrastruktur vom aktiven Netzbetrieb und dem Endkundengeschäft getrennt sind. Diese Vorgehensweise bietet einerseits den Vorteil, den Subventionsbedarf so gering wie möglich zu halten und ist andererseits mit Abstand die wettbewerbsfreundlichste Variante, da sie die Möglichkeit für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zwischen einer Vielzahl verschiedener Geschäftsmodelle bietet und die Rolle der öffentlichen Hand auf das Engagement beim Aufbau einer passiven neutralen Infrastruktur reduziert.
  • Auch die Kosten eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden im Rahmen dieser Studie ermittelt. Diese zeigen unter den zugrundeliegenden Annahmen, dass eine Subventionierung erforderlich ist. Bei einem Investitionsvolumen von rund 100 Mio. € ergibt sich ein Subventionsbedarf in Höhe rund 40 Mio. € auf die Gesamtdauer der Ausbauphase, welche auf 4 Jahre geschätzt wird.

Fazit: ein flächendeckender Glasfaserausbau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist realisierbar und finanzierbar.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Regierung entschieden, das Projekt des flächendeckenden Glasfaserausbaus konkret anzugehen und in die Tat umzusetzen. Zum einen wurden hierzu die nötigen Subventionsmittel von 40 Mio. € in dem mittlerweile auf 720 Mio. € gewachsenen Investitionsprogramm vorgesehen. Zum anderen wurde im Dezember 2020 ein Rahmenvertrag zur Begleitung der Projektumsetzung, nach europäischer Ausschreibung, ebenfalls an das WIK vergeben. Dieser Rahmenvertrag deckt vor allem das Fachwissen hinsichtlich technischer, regulatorischer, wirtschaftlicher und marktrelevanter Aspekte ab.

Von Anfang an ist klar, dass der Ausbau der passiven Netzinfrastruktur, sprich der eigentlichen Hardware eines Glasfasernetzes, wie beispielsweise die Glasfaserkabel oder die entsprechenden Leerrohre, über eine Gesellschaft in öffentlich-privater Partnerschaft realisiert werden soll. Neben der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als Minderheitsaktionär mit gewissen Veto-rechten zur Wahrung des öffentlichen Interesses, soll diese Gesellschaft mit einem Telekomoperator und einem Finanzinvestor aus insgesamt drei Partnern bestehen.

Um die geeigneten Partner für diese Unternehmung zu finden, wurden dann im ersten Halbjahr 2021 zahlreiche Gespräche mit Akteuren aus den Bereichen Telekomunikation und Finanzen geführt. Konkret wurden alle großen belgischen Telekomoperatoren, aber auch deutsche und luxemburgische Anbieter kontaktiert, um die Situation im Markt, die Ansichten und Einschätzungen der Akteure hinsichtlich eines Glasfasernetzausbaus im ländlichen Raum, sowie das allgemeine Interesse an einer Beteiligung nach dem vorgeschlagenen Modell auszuloten. Auch verschiedene nationale und internationale Finanzinvestoren wurden kontaktiert, um die finanziellen Möglichkeiten und das Interesse an der Beteiligung in diesem Projekt besser einschätzen zu können.

Neben diesen direkten Marktakteuren und potentiellen zukünftigen Gesellschaftspartnern wurden ebenfalls zahlreiche Gespräche mit öffentlichen Behörden, wie beispielsweise dem BIPT oder der EU-Kommission, aber auch mit den föderalen Ministerkollegen geführt.

Auf Grundlage dieser Gespräche wurden im Laufe des zweiten Halbjahres 2021 die nötigen Dokumente und Unterlagen für eine öffentliche Ausschreibung zur Gewinnung von zwei Partnern – jeweils aus dem Telekom- und Finanzbereich – für diese öffentlich-private Partnerschaft, vorbereitet.

Konkret handelte es sich bei diesen Dokumenten um einen ersten Entwurf eines Business Cases, ein sogenanntes „Information Memorandum“ mit allen wichtigen Hintergrundinfos zum angedachten Projekt, einem ersten Entwurf der Gründungsstatuten, sowie der Aktionärsvereinbarung, ein Entwurf des Wholesale-Vertrags, sowie Ausführungen zum angedachten Staatsbeihilfekonzept.

Die öffentliche Ausschreibung startete am 20. Oktober 2021 und lief bis zum 26. November 2021. Anschließend fanden bis Ende Januar 2022 Sondierungsgespräche mit den Anbietern statt, um die eingegangenen Angebote besser analysieren und einordnen zu können. Schließlich starteten im Februar 2022 die exklusiven Verhandlungen mit zwei potenziellen Partnern, die dann am 16. Mai 2022 in der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Proximus als Telekompartner und Ethias als Finanzpartner gemündet sind. Auf Grundlage dieser Absichtserklärung laufen zurzeit die finalen Verhandlungen, die noch vor dem Sommer, sprich vor unserem Nationalfeiertag abgeschlossen werden sollen.

Nach den entsprechenden behördlichen Genehmigungsprozeduren, welche zu Beginn des zweiten Halbjahres 2022 starten werden, soll der Ausbau des flächendeckenden Glasfasernetzes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch vor Ende dieses Jahres starten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie anhand meiner Erläuterungen feststellen können, hat die Regierung mit Hochdruck an diesem Projekt gearbeitet. Etwa zweieinhalb Jahre nach der Beauftragung der grundlegenden Studie werden wir in Kürze eine Gesellschaft in öffentlich-privater Partnerschaft gegründet haben, die dann vor Ende dieses Jahres den Netzausbau starten und nach einer Dauer von rund vier Jahren vor Ende des Jahres 2026 abschließen wird.

Soweit zu dem „warum“ und dem „wie“ des Glasfaserprojektes der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Im letzten Teil dieser Regierungsmitteilung möchte ich nun allerdings noch einmal konkreter darauf eingehen, „was“ eine flächendeckende Glasfasernetzinfrastruktur für unsere Region bedeutet und was sie den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen bringen kann.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist ein flächendeckendes Glasfasernetz sowohl zur Attraktivierung unsere Heimat Ostbelgien als Lebensregion, als auch zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandorts unabdingbar. Auf den ersten Blick könnte man zwar sagen ‚ein vernünftiges Internet reicht mir schon, was brauche ich da die Glasfasertechnologie?‘ Allerdings müssen wir uns der Chancen, die diese Technologie – insbesondere für die Zukunft unseres ländlichen Gebiets – bietet, bewusst werden. Nicht nur in der Wirtschaft oder Gesundheitsversorgung spielt Glasfaser eine entscheidende Rolle. Auch unser Bildungssystem, unsere Arbeitsweise bspw. über Homeoffice, vor allem aber die in Ostbelgien traditionsreichen Wirtschaftszweige wie die Landwirtschaft und das produzierende Gewerbe werden dank dieser Technologie weiter bestehen und sich modernisieren können.

Nur ein flächendeckendes Glasfasernetz kann mittel- und langfristig ermöglichen, dass auch im ländlichen Raum alle digital gestützten Dienstleistungen, wie medizinische Versorgung und Smart Home, erbracht werden können. Das ist die Dableibe-Vorsorge für den ländlichen Raum für die kommenden 30 bis 40 Jahre.

Digitalisierung verlangt danach, die technologischen Möglichkeiten überall in Ostbelgien nutzen zu können, sei es zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs. Das hat uns die Corona-Krise aktuell nochmals sehr deutlich aufgezeigt. Damit Home-Office, Smart Home, medizinische Versorgung, Internetnutzung, Wirtschaftsentwicklung, das sogenannte digitale Rathaus und vieles mehr überall in Ostbelgien möglich sein kann, brauchen wir ein flächendeckendes Glasfasernetz. Dies ist die einzige stabile Technologie, die den digitalen Wandel im ländlichen Raum ermöglichen wird. Alle anderen Technologien haben nur eine begrenzte Kapazität, die den zukünftigen Bedarf an Datenvolumen- und austauschen nicht abdecken können wird.

Nun aber zu den konkreten Beispielen:

In der Landwirtschaft wird der größte Nutzen der Digitalisierung durch die potenzielle Steigerung der Nachhaltigkeit und der Produktivität sowie durch die Arbeitszeiteinsparung und -erleichterung entstehen. Die Zukunft der Landwirtschaft liegt in Systemen, die Daten erfassen, intelligent verknüpfen und als Entscheidungsstütze dienen, indem Sie dem Landwirt genau das zeigen, was interessant ist und bei der Betriebsführung und täglichen Arbeit weiterhilft. Sensortechnologien können helfen, einen genaueren Überblick über den Bestand zu haben und insbesondere Krankheiten, sowie generelle Beschwerden schneller zu erkennen und dementsprechend zu handeln bzw. zu unterstützen.

Digitalisierung mit automatischer Fütterung, Melkrobotern, intelligenten Klimasystemen, sensorgestützter Tierüberwachung und mehr sind schon in der Praxis angekommen

Aber auch im Büro haben Landwirte stets viel zu tun – Dokumentation, Anträge, Buchhaltung und vieles mehr. Digitalisierung erleichtert diese Arbeiten und fördert die Wiederauffindbarkeit.

Das alles geht allerdings nur mit einer soliden Internetverbindung über Glasfaser.

Im Bereich Wirtschaft wird die Digitalisierung die europäische Industrie in den kommenden Jahren massiv durchdringen – Stichwort Industrie 4.0 – und Produktivität, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in unterschiedlichen Unternehmen und Branchen verändern. Damit unsere Betriebe mit diesen Entwicklungen Schritt halten können und auf Dauer im nationalen und internationalen Geschäft konkurrenzfähig bleiben können, ist eine solide digitale Infrastruktur unabdingbar.

Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitssystems ist eine verlässliche, sichere und umfassende digitale Infrastruktur. Diese vernetzt schrittweise alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet einen sicheren Austausch von Informationen über die Sektoren hinweg und unabhängig von den Systemen der Leistungserbringer.

Gute digitale Dienste sollen den Patientinnen und Patienten zeitnah zur Verfügung stehen, Services wie Videosprechstunden, elektronische Rezepte und die elektronische Patientenakte sollen ganz selbstverständlicher Teil des Versorgungsalltags werden.

Mit digitalen Gesundheitsanwendungen entsteht für die Gesundheitsversorgung zudem etwas ganz Neues und bietet große Chancen. Erfolgreiche digitale Lösungen werden aus der Perspektive des Patienten entwickelt und stellen seine Bedürfnisse und sein Alltagshandeln in den Mittelpunkt. Das wird die Versorgungsprozesse, die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ganz grundsätzlich verändern, der Point of Care wird sich von Arztpraxis und Klinik immer stärker hin zum Patienten verlagern. Im Zusammenspiel von Software, Sensorik und Medizintechnik tun sich darüber hinaus auch ganz neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten auf. Auch diese innovativen Medizinprodukte werden Teil der Regelversorgung.

Die digitalen Gesundheitsanwendungen stiften auch erkennbaren Mehrwert für die Behandler. Zusätzlich gewonnene Daten, die auch die Zeit zwischen Arztbesuchen erfassen, ermöglichen präzisere und passgenauere Behandlungen.  Zudem kann der Behandler die Entwicklung des Gesundheitszustandes seiner Patienten erkennen und kann den Patienten frühzeitig und passgenau in die Praxis einbestellen, wenn dies erforderlich wird.

Die Gewährleistung von medizinischer Versorgung kann über Fest- und Mobilfunk überall erhöht werden. Die Technik wird es möglich machen gesundheitliche Dienste in Verbindung mit dem Smart Home zu nutzen und die Versorgung im Allgemeinen zu verbessern.

Neben Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen und einer guten Portion Allgemeinbildung, ist es heutzutage unabdingbar, unser Schulsystem an die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft und des digitalen Arbeitsmarktes anzupassen. Es ist von höchster Bedeutung, unsere Schülerinnen und Schülern bereits ab dem frühesten Kindesalter digitale Kompetenzen, wie etwa das Codieren, zu lehren und mehr Raum und Zeit für kreatives und innovatives Denken sowie selbständiges Handeln im Schulalltag zu schaffen.

Damit der Umgang mit modernen Technologien gelehrt werden kann, braucht es die entsprechende Ausstattung in den Schulklassen, vor allem aber auch die nötige digitale Infrastruktur, damit diese Ausstattung auch genutzt werden kann.

Damit auch junge Leute sich weiterhin in unseren Dörfern niederlassen können und wollen, müssen die Aspekte der digitalen Infrastruktur stimmen. Auch kommunalen Dienstleistungen und Versorgungsnetze sollten den neuen Gegebenheiten angepasst sein und einen digitalen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.

Kurzum, wenn Ostbelgien auch in 20, 30 oder 50 Jahren noch der attraktive Lebens- und Wirtschaftsstandort bleiben soll, der es heute ist, brauchen wir ein flächendeckendes Glasfasernetz.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit