Am 22. Januar war Medienministerin Isabelle Weykmans Gastrednerin bei einem Webinar, organisiert durch das Institut für europäisches Medienrecht. Thema war das Europäische Medienfreiheitsgesetz, das unter belgischer EU-Ratspräsidentschaft im Frühjahr durch das Europäische Parlament verabschiedet werden soll. Die Ministerin blickte im Rahmen der Veranstaltung auf die politische Einordnung der Verordnung.   

Der „European Media Freedom Act“ (EMFA, europäisches Medienfreiheitsgesetzt) verfolgt das grundsätzliche Ziel, die Medienfreiheit und den Medienpluralismus zu stärken: Journalismus ohne Einmischung der öffentlichen Hand, demokratische Bürgerbeteiligung durch informierte Entscheidungsfindung. „Unsere Mediendienste-Anbieter sollen ihre Tätigkeiten unabhängig ausüben können und unsere Bürgerinnen und Bürger sollen Zugang zu vielfältigen und unabhängigen Medien erhalten, um aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen.“, erläuterte Isabelle Weykmans.  

Im Hinblick auf die vergangenen und vorherrschenden Krisen sowie der digitalen Transformation soll der EMFA einen gemeinsamen Rahmen in der EU schaffen, der die Medienfreiheit und damit die Demokratie schützt. 

Anwendung findet der EMFA in den öffentlich-rechtlichen und privaten Medien sowie bei Mediendienste-Anbietern in analoger und digitaler Form. Es geht unter anderem um den Schutz von Journalisten und Mediendienste-Anbietern, insbesondere bezogen auf den Quellenschutz. Dieser schließt ein, dass Zwangsmaßnahmen zur Beschaffung von Informationen über die genutzten Quellen nur mit vorheriger Genehmigung durch eine Justizbehörde und begründet durch ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ möglich sind. Auch soll die redaktionelle und funktionelle Unabhängigkeit von öffentlich-rechtlichen Medien durch Transparenz sowie durch regelmäßiges Monitoring gestärkt werden. Transparenz bei Mediendienste-Anbietern wird auch in puncto staatlicher Werbung gefordert. 

Ministerin Weykmans nahm im Namen der belgischen EU-Ratspräsidentschaft an der Veranstaltung des Instituts für europäisches Medienrecht teil, zu der 119 Teilnehmer angemeldet waren. Sie blickte positiv auf den aktuellen Entwurf des EMFA und nannte die Verordnung einen Meilenstein im Bereich Medienfreiheit, Medienpluralität, redaktionelle Unabhängigkeit und Schutz von Journalisten und ihren Quellen auf europäischer Ebene. “In einer Welt im digitalen Wandel und mit steigenden Unsicherheiten in der demokratischen Gesellschaft setzt die EU mit dem EMFA einen Grundstein für freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit für heutige und zukünftige Generationen.”, so die Ministerin. „Die Sichtbarkeit des EMFA in den vergangenen Monaten beweist, wie wichtig dieses politische Dossier für Politik, Medienmarkt und Gesellschaft ist. Medienfreiheit, Medienpluralismus und Medienunabhängigkeit sind für eine Demokratie unabdingbar.“ 

Hintergrund zum EMFA:
Im September 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für das europäische Medienfreiheitsgesetz. 15 Monate später, im Dezember 2023 konnte unter spanischem Vorsitz des Rates der EU eine politische Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament erzielt werden. Unter aktueller belgischer EU-Ratspräsidentschaft soll die europäische Verordnung im Europäischen Parlament verabschiedet werden. Dazu wurden sich in den vergangenen Wochen noch auf technische Anpassungen geeinigt, um den Entwurf des EMFA zu finalisieren. Wir befinden uns also in den letzten Zügen des sog. European Media Freedom Acts – kurz EMFA – auf europäischer Ebene. Die formale Verabschiedung im Europäischen Parlament wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen. 15 Monate nach Verabschiedung des EMFA tritt dieser in Kraft. Dann sind die Mitgliedsstaaten gefordert, die Verordnung in die nationale Gesetzgebung zu übertragen.