Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) hat gemeinsam mit belgischen Krankenkassen und dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) eine Vereinbarung unterzeichnet, die auf einen schnelleren Wiedereinstieg in die Arbeitswelt von Krankgeschriebenen abzielt. Damit wurde die von Minister Frank Vandenbrouke und Ministerin Isabelle Weykmans am 20. Juli 2022 unterzeichnete Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Rahmen der „Rückkehr ins Arbeitsleben“ (Retour au travail) von Personen mit gesundheitlichen Problemen umgesetzt.  

Das Abkommen trat am 1. Januar 2024 in Kraft und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren und somit die Vermittlung aus einer Hand. Die Vereinbarung stützt sich auf bewährte Modelle aus anderen Regionen und bietet eine einheitliche Begleitung von Versicherungsnehmern während ihrer Krankheit in ganz Belgien. Durch vereinfachte Prozesse beabsichtigen die Partner, mehr Möglichkeiten für eine schnelle Rückkehr in die Arbeitswelt zu schaffen. 

Die Beschäftigungsministerin der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Isabelle Weykmans, beleuchtet die Vorteile der neuen Konvention: „Diese Rahmenvereinbarung ist ein bedeutender Schritt für die Unterstützung krankgeschriebener Personen in unserer Gemeinschaft. Indem wir die individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen und eine koordinierte Zusammenarbeit sicherstellen, schaffen wir optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Dabei liegt der Fokus darauf, die Kompetenzen der Krankgeschriebenen zu stärken und sie aktiv in den Arbeitsmarkt zurückzuführen.“ 

Personen, die krankgeschrieben wurden (Arbeitsunfähigkeit von mehr oder weniger als einem Jahr), die motiviert sind zurück in die Arbeit zu finden und deren Gesundheitszustand die Wiedereingliederung zulässt, haben die Möglichkeit auf die Maßnahmen der „Rückkehr ins Arbeitsleben“ zurückzugreifen.  

Bei der sozio-professionellen Wiedereingliederung spielt der Vertrauensarzt der Krankenkasse eine entscheidende Rolle, indem er den Gesundheitszustand der krankgeschriebenen Person bewertet und eine mögliche Rückkehr in die Beschäftigung einschätzt. In einer ersten Phase wird die Wiederaufnahme der früheren Arbeit nach Anpassung des Arbeitsplatzes oder der vorhandenen Arbeitssituation in Betracht gezogen​. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine Anfrage beim ADG gestellt werden. Das ADG stellt dann (Phase 2) ein Dienstleistungsangebot bereit, um eine maßgeschneiderte Begleitung zu gewährleisten und gegebenenfalls einen Plan zur sozialberuflichen Integration zu erstellen. Hier kommt eine Aktualisierung der Kenntnisse oder das Erlernen eines neuen Referenzberufs in Frage.