Die DG-Regierung hat die Einleitung eines Enteignungsverfahrens zum Erwerb der Eyneburg (Emmaburg) in Hergenrath beschlossen. Damit aktiviert die Regierung ihr Denkmalschutzrecht, um das historische und für die Deutschsprachige Gemeinschaft bedeutsame Kulturgut zu schützen.

Wie Ministerpräsident Oliver Paasch und die für Denkmalschutz zuständige Ministerin Isabelle Weykmans mitteilen, liege die Begründung für den Enteignungsbeschluss in der stetigen Verschlechterung der unter Schutz stehenden Gebäudesubstanz und, hiermit verbunden, mangelnden Instandsetzungs- und Unterhaltsarbeiten, so dass ein Verlust von Gebäudeteilen des historischen Denkmals drohe. Demnach schafft die Regierung mit der Enteignung eine Perspektive des Erhaltens und legt den Grundstein für eine Umnutzung der Emmaburg durch potenzielle Partner, die bereits in Aussicht stehen.

Während der laufenden Enteignungsprozedur strebt die Regierung an, eine gütliche Einigung mit den aktuellen Eigentümern zu finden.

Die Eyneburg ist eines der größten Denkmäler Ostbelgiens. Sie lässt sich in ihren Ursprüngen bis in das 13. Jahrhundert datieren. Lokale Sagen bringen sie mit der Tochter Karls des Großen, Emma, in Verbindung. Die Burg ist in mehreren zeichnerischen Darstellungen (u.a. durch den ersten Preußischen Konservator der Kunstdenkmäler, Ferdinand von Quast) erfasst und ebenso in der Literatur zu Burgen und Schlössern in Deutschland und Belgien besprochen worden.