Nach dem gestrigen Konzertierungsausschuss hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschlossen, die Unterstützungsmaßnahmen für den Kultursektor auch im kommenden Jahr weiterzuführen.

Um die Folgen der andauernden Corona-Beschränkungen abzufedern werden folgende Hilfen im Jahr 2022 fortgeführt:

–           Die Zuschussgarantie für die professionellen Kulturanbieter, Kulturzentren und Kreativen Ateliers

–           Die Auftrittsförderung

–           Die Möglichkeit der rückzahlbaren Liquiditätshilfen

–           Die Zuschusshilfen für die Kinos werden wiederholt

Auch die Erwachsenenbildung, die Kinderbetreuung und die Wohn- und Pflegezentren werden Unterstützungsmaßnahmen von der Regierung erhalten.

Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen:

Zuschussgarantie

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst weiterhin die Betriebs- und Personalkosten der per Dekret anerkannten Kulturveranstalter. Darüber hinaus werden die tatsächlichen Kosten für bereits zugelassene Projekte, die aufgrund der Covid-19-Krise gestoppt oder ausgesetzt wurden, ausgezahlt. Dies gilt für die anerkannten Kultur Veranstalter und Produzenten  sowie die Kulturzentren.

Damit diese Hilfe auch den Künstler und Techniker zu Gute kommt, wird die Zahlung von Ausfallhonoraren ( 60% der Vereinbarten Summe) verpflichtend.

Auftrittsförderung

Zur Unterstützung der Einkommensgenerierung von selbständigen Künstlern und Dienstleistern im Kulturbereich (wie z.B. Veranstaltungstechniker und Maskenbildner), die in der deutschsprachigen Gemeinschaft ansässig sind, können diese 16-mal im Jahr eine Auftrittsförderung beantragen. In diesem Fall ist allerdings auch der Veranstalter zur Zahlung einer Vergütung von mindestens 125,-€ verpflichtet. Letzteres gilt nicht für bildende Künstler und Schriftsteller.

Hilfsfonds Covid-19

Darüber hinaus hat die Regierung einen Sonderfonds eingerichtet, um u.a. Organisationen im Kulturbereich zu unterstützen. Organisationen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können einen Kredit beantragen, um zahlungsfähig zu bleiben. Das Darlehen ist zinslos. Die Regierung legt mit jedem Begünstigten einen ein- oder mehrjährigen Tilgungsplan fest.

Zuschusshilfen für Kinos

Um die Kinolandschaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu unterstützen und die enormen Effekte der Krisenmaßnahmen abzufedern, hat für das Jahr 2022 jeder Kinobetreiber, der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Filmtheater betreibt, Anrecht auf einen Sonderzuschuss von 15.000 Euro pro Kinosaal.